Materialien und Berichte
Dr. Barbara Weißbach
(erschienen in: Frankfurter Rundschau Nr. 275 vom 25. November 2000, siehe auch eingescannter Artikel unter Presseschau)
Bis in die 70er Jahren waren die psychiatrischen Kliniken gefüllt mit potenziellen Erben von KMU, die dieses Erbe nicht antreten wollten und sich ihm durch Krankheit entzogen. Heute leiden eher die Väter und brechen unter der Studienfachwahl ihrer Kinder zusammen, weil die se nicht ihren Erwartungen in Bezug auf die Nachfolge entspricht, sie sich aber dem Leitbild des guten Vaters, der seinem Kind große Handlungsfreiheit gewährt, verpflichtet fühlen und fürchten, ihm nicht gerecht geworden zu sein. Oder die Erben akzeptieren das Erbe und „verzocken“ es.
In
Familienunternehmen ermöglicht die Überschneidung von Besitz und Führungsverantwortung
schnelle Entscheidungen und unternehmerische Umsetzung - zweifellos ein Vorteil.
Wenn es jedoch um die Entwicklung von Führungsnachwuchs geht, lässt sich häufig
ein Hinauszögern von Entscheidungen beobachten: Geschäftsführer halten so
lange an der Macht fest, dass schließlich die Einführung eines Nachfolgers nur
noch eine Verlegenheitslösung darstellt, die in keiner Weise den Anforderungen
einer systematisch betriebene Vorbereitung auf den Generationenwechsel erfüllt.
Wenn die
Unternehmensnachfolge auf der Tagesordnung steht, finden wir in KMU sehr
unterschiedliche „Lösungen“ vor:
1.
Der
derzeitige Inhaber und Geschäftsführer weicht tendenziell der Nachfolgefrage
aus und weigert sich, Macht abzugeben („gar nichts tun“), d.h. sich evtl.
von schwerer Krankheit, Tod usw. überraschen zu lassen und den Zusammenbruch
der Firma zu riskieren. Oft ist dies kombiniert mit großer
„Produktverliebtheit“: d.h. die Gründer oder direkten Nachfolger des
Erfinders sehen ihre Produkte nicht kritisch genug; sie kleben zu sehr an früheren
Lösungen für kritische Situationen.
2.
Es gibt
„natürliche Erben“, die Interesse haben, das Geschäft zu übernehmen, und
diese werden im idealen Fall relativ systematisch auf die Übernahme
vorbereitet, wobei bei zwei Erben häufig die Variante gewählt wird, dass
der/die eine eine kaufmännische, der/die andere eine technische Ausbildung
absolviert.
3.
Das
Unternehmen wird an einen Konkurrenten oder an einen Konzern verkauft, weil es
entweder keine natürlichen Erben gibt oder diese die Nachfolge nicht antreten
wollen, was heute immer häufiger vorkommt.
4.
Man
bewegt einige Mitglieder der Führungscrew, das Unternehmen weiter zu führen,
wobei es häufig zu Konflikten und Konkurrenzen dieser Geschäftsführer mit den
eigentlichen Inhabern- den Erben – kommt, eine of konfliktträchtige Lösung.
5.
In
patriarchal geführten Unternehmen kommt es auch heute noch vor, dass der
Firmenchef seine Tochter mit einem einen externen Berater, Komplementär
verheiratet und auf dessen Führungskompetenz hofft.
Die Varianten 1 und
3 findet man in KMU häufiger als die Variante 2, die vor allem in größeren
Familienunternehmen oft anzutreffen ist: Hier kann die Beratung von den
Grundwerten der Familie und deren Niederschlag im Unternehmen über die Planung
von Ausbildung und Berufserfahrung der Nachfolgegeneration bis hin zur
juristischen Beratung in Erbfragen ein breites Spektrum umfassen.
Zur Variante 1:
Alte Geschäftsführer
weichen der Nachfolgefrage gern mit der Begründung aus, es gebe in ihrer Führungsmannschaft
keine geeigneten Personen. Die Fähigkeiten zum unternehmerischen Denken und
Handeln seien nicht hinreichend entwickelt. Dem steht nicht selten entgegen,
dass eine entsprechende Entwicklung auch nie gefördert worden ist vom Geschäftsführer:
unzureichendes Delegieren, eine Politik der "kurzen Leine" und ein
wenig fehlerfreundliches Klima haben lernrelevante Erfahrungen über Jahre
hinweg verhindert. Aus der Sicht des Geschäftsführers heißt das: Er kann
seinen Posten noch nicht frei machen, weil es in der wenig geeigneten
Stammbesetzung keinen fähigen Nachfolger gibt. Aus der Sicht der potenziellen
Anwärter ist ihnen nie die Chance auf mittel- bis längerfristige Erfahrung
eingeräumt worden, da man an sie nie entscheidende Aufgaben und Zuständigkeiten
delegiert hat. Es macht wenig Sinn, in dieser unterschiedlichen Zuschreibung von
Ursache und Wirkung nach einem Schuldigen zu suchen: Vielmehr müssen Wege
gefunden werden, aus diesem Dilemma hinaus zu gelangen.
Zu Variante 2: Dafür
gibt es inzwischen sehr kluge Lösungen, z.B. man lässt einen der Erben eine
Karriere als Unternehmensberater machen. Der kann sich dann oft sehr verständigungsorientiert
mit den anderen potenziellen Erben 5 – 7 Jahre vor der geplanten Ablösung des
Geschäftsführers auf geeignete Prozeduren einigen.
Variante 3 kann für
das Unternehmen dann relativ gesund sein, wenn sich die Führungscrew und die
Strukturen den Vorgaben der Shareholders anpassen. Es kann aber auch wegen der
früheren Kritiklosigkeit gegenüber dem eigenen Produkt auch erhebliche
Reibungsverluste geben.
Variante 4
funktioniert offenbar seltener als der Verkauf an Externe, weil die Manager
vorher von der Geschäftsführung klein gehalten worden sind, weil zu wenig
delegiert wurde.
Variante 5 kann
funktionieren, aber auf der Ehe und auf dem Schwiegersohn lastet ein ungeheurer
Druck. Es kommt darauf an, wie der das aushält. Häufig entstehen Konflikte
zwischen dem alten, patriarchalischen, risikomeidenden Geschäftsführervater
und den auf schnellen Erfolg gepolten Jungunternehmerschwiegersöhnen, die oft
schon mal „schnell etwas nebenbei“ gegründet haben. Produktverliebtheit
steht hier gegen extreme Risikobereitschaft im Umgang mit unbekannten Märkten
und Produkten. Wenn die Ehe scheitert, ist das Geschäft erledigt und umgekehrt.
Ein Versagen ist hier immer ein Versagen auf allen Ebenen.
Fazit:
Personalentwicklung gerät in Familienunternehmen erst dann ins Blickfeld, wenn
der Generationenwechsel in der Geschäftsführung ansteht und Führungsnachwuchs
herangezogen werden muss. Dabei stehen auch immer die Grundwerte der Familie zur
Disposition. Man sollte von externer Beraterseite versuchen, sowohl die
abgebende als auch die erbende Generation noch einmal auf die Bedeutung dieser
Grundwerte für sie befragen. Das kann eine verpflichtende Funktion haben, d.h.
das Verantwortungsbewusstsein der Erben kann dadurch geweckt werden, Ausbildung
und Qualifizierung werden in der Folge oft zielstrebiger angegangen. Die
folgenden Fragen sollten sich die Patriarchen bei einem Selbst-Assessment oder
die Berater bei einem Coaching stellen, in dessen Mittelpunkt die Übergabe
steht:
-
Verstehe
ich noch die Trends, die den Markt beherrschen?
-
Lasse ich
innovative Ideen zu? Ist das Unternehmen tolerant und fehlerfreundlich genug, läßt
es genügend neue Erfahrungen zu, um der Führungscrew ausreichende Lernchancen
zu bieten?
-
Welche
neuen Kompetenzen braucht das Unternehmen?
-
Welche
meiner Kompetenzen wären überhaupt noch marktfähig?